Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte beantragen
Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.
Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.
Zuständige Stelle
zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
- Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Fristen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Vertiefende Informationen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 31.01.2022
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
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