Straßensperrung beantragen

- Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahme nach § 45 STVO -

Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.

Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
  • Einrichten von kurzzeitigen Halteverboten (zum Beispiel für einen Umzug)
  • Aufstellen eines Baustellengerüstes
  • Aufstellen eines Containers
  • Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
  • Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)

Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung und in bestimmten Fällen (wie z.B. Aufstellen von Baustellengerüst oder Container) eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden. Eine Sondernutzungserlaubnis kann beim zuständigen Bauhof eingeholt werden
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.

Den Antrag auf Anordnung einer verkehrsrechtlichen Maßnahme nach §45 StVO finden Sie hier.