Hinweisgebersystem der Stadt Mosbach

Haben Sie Informationen von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Mosbach? Zur Meldung von Rechtsverstößen und anderen Zuwiderhandlungen steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Mosbach ein anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dieses System ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Es erlaubt eine anonyme und durch spezielle Verschlüsselung gesicherte Meldung von möglichen Verstößen. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Mosbach nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, öffentliche Gelder verschwenden, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Beachten Sie, dass hinweisgebenden Personen das Privileg zusteht, sich bei Abgabe einer Meldung zu irren. Wer aber das Hinweisgebersystem aus zweckwidrigen Beweggründen (z.B. Denunziation, Verleumdungen, üble Nachrede) verwendet, wird nicht geschützt.

Bitte machen Sie sich vor Abgabe Ihres Hinweises mit den „Häufigen Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz [Link]“ vertraut.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Hinweisgebersystem der Stadt Mosbach nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.

Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadtverwaltung Mosbach wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet.

Die Informationen zur Datenerhebung gem. Art. 12-14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.