Zentrale Vormerkung

Um für Sie die Suche nach einem freien Platz in einer geeigneten Kindertageseinrichtung zu erleichtern, gibt es bei der Stadt Mosbach seit 2023 ein Zentrales Vormerksystem. Über ein Online-Portal können Sie Ihr Kind dadurch ganz einfach für einen Platz in einer der 18 Mosbacher Betreuungseinrichtungen vormerken lassen.

Wir bitten Sie, sich vor der Meldung Ihres Betreuungsbedarfes über die speziellen Angebote und Betreuungszeiten der einzelnen Einrichtungen zu informieren. Informationen zu allen Mosbacher Kindertageseinrichtungen sowie weiterführende Links zu den einzelnen Seiten der Einrichtungen finden Sie hier. Eine zusammengefasste Übersicht mit den Betreuungsformen und ergänzenden Betreuungsangeboten finden Sie in unserer Broschüre "Betreuungsangebot für Kinder in Mosbach" (859 KB).

Alle wichtigen Infos zu Ihrer Vormerkung sowie eine Anleitung zur Durchführung finden sie in unserem Flyer "Zentrales Vormerksystem bei der Stadt Mosbach" (1 MB).

Hier gelangen Sie zum Zentralen Vormerksystem der Stadt Mosbach:

Gezeichnete bunte Strichmännchen mit den Schriftzug ZV MOS; Bild: pixabay/Prawny

Zentrale Vormerkung bei der Stadt Mosbach

Weitere Informationen

Vorgehen

  • Geben Sie die nötigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind an.
  • Wählen Sie bis zu drei Einrichtungen aus. Die Vormerkung wird nach Validierung durch die zentrale Stelle an die entsprechenden Wunscheinrichtungen zur Bearbeitung gesendet.
  • Ist eine Zusage in einer der drei Wunscheinrichtungen möglich, vergibt die jeweilige Einrichtungsleitung den Platz und schließt den Betreuungsvertrag mit Ihnen ab.
  • Ist keine Zusage möglich, ist Ihnen die Zentrale Stelle gerne bei der Platzsuche behilflich.

Fristen

  • Für einen Kindergartenplatz müssen Vormerkungen für das nächste Kindergartenjahr bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres durch die Eltern vorgenommen werden.
  • Für einen Krippenplatz müssen Vormerkungen für das nächste Kindergartenjahr bis zum 31. Juli des Vorjahres vorgenommen werden. 
  • Zusagen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Zusage bestätigt werden, sonst verfällt die  Zusage für diesen Platz.

Wechsel von der Krippe in den Kindergarten

  • Für den Wechsel von der Krippe (U3) in den Kindergarten (Ü3) ist eine neue Vormerkung notwendig. Bitte achten Sie darauf, diese rechtzeitig zu tätigen.

Bescheinigung über Berufstätigkeit

  • Wenn Sie im Fragebogen angeben, dass Sie berufstätig sind oder sich in Ausbildung/Studium befinden, benötigen wir hierzu einen Nachweis. Bitte lassen Sie hierzu die folgende Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Sollte Ihre Vormerkung weit in der Zukunft liegen, werden wir Sie zu gegebener Zeit zur Einreichung eines aktuellen Nachweises auffordern.
  • Sind beide Elternteile beschäftigt, so benötigen wir auch eine Bescheinigung von beiden Arbeitgebern.
  • Befindet sich ein Elternteil in Elternzeit, wird aber zum gewünschten Aufnahmedatum wieder einer Beschäftigung nachgehen, so kann auch dies vom Arbeitgeber bescheinigt werden.
  • Arbeitgeberbescheinigung zur Vormerkung (205 KB)

Ärztliche Untersuchung

  • Jedes Kind ist vor der Aufnahme in eine Einrichtung ärztlich zu untersuchen.
  • Ein entsprechender Nachweis über eine solche Untersuchung muss der Einrichtung rechtzeitig vor Beginn der Betreuung vorgelegt werden.
  • Die Untersuchung kann bis zu 12 Monate im Vorfeld vorgenommen werden

Bitte beachten Sie:

  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
  • Die Bedarfsmeldung ist frühestens drei Monate vor Geburt des Kindes möglich.
  • Die Vormerkung ist keine Zusage für einen Betreuungsplatz!

Sollten Sie keine Möglichkeit haben das Internet für Ihre Vormerkung zu nutzen, können Sie diese auch persönlich bei der Stadt Mosbach vornehmen. In diesem Fall bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06261/82-281.

Bei Fragen zum Thema Zentrale Vormerkung wenden Sie sich gerne an:

Frau J. Engelfried

Bildung, Sport und Generationen

Hauptstraße 29
74821 Mosbach
Fax +49 (62 61) 82-2 50
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 26
Aufgaben
  • Kindertageseinrichtungen
  • Zentrale Platzvormerkung
  • Kinder- und Jugendbeteiligung