Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von den Kommunen erhoben wird. Die Rechtsgrundlage beruht auf dem Grundsteuergesetz des Bundes. Die Grundsteuer ist objektbezogen.

Grundsteuerhebesätze

  • Grundsteuer A: 370 vom Hundert (Betriebe der Land‐ und Forstwirtschaft)
  • Grundsteuer B: 430 vom Hundert (private und betriebliche Grundstücke)

Beispiel Wohnhaus:
Grundsteuermessbetrag 150,00 € x Hebesatz 430/100 (430 %) = 645,00 € (jährlicher Grundsteuerbetrag)

Die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 (Grundsteuerreform)

Die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Mosbach erhält seit geraumer Zeit die neuen Grundsteuermessbescheide der Grundstückseigentümer. Eine genaue Prognose des zukünftigen Hebesatzes ist derzeit noch nicht möglich. Wir bitten Sie daher von Nachfragen bezüglich des zukünftigen Hebesatzes abzusehen.

Die Prüfung der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheide ist von dem/den Steuerpflichtigen selbst durchzuführen. Sollten Ihnen hierbei Fehler oder Unklarheiten auffallen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Einspruchsfrist an Ihr zuständiges Finanzamt. 

Hier finden Sie den geplanten zeitlichen Ablauf der Grundsteuerreform (Änderungen sind vorbehalten) und eine Übersicht wie die neue Grundsteuer zustande kommt. (69 KB) 

Weiterführende Links (extern):

Rechtliche Grundlage:

Kontakt

Frau K. Gärtner

Haushalt und Steuern

Fax +49 (62 61) 82-52 63
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 111
Aufgaben

Steuern

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Zweitwohnungssteuer