Verordnungen & gesetzliche Vorgaben

Das Land Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause. 

Eine entsprechende Aktualisierung dieser Seiten folgt nach Bekanntgabe durch das Land.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.

Aktuelle Corona-Strategie des Landes / Corona-Verordnung

24.01.2023: Die Corona-Verordnung B-W  wird neu verkündet. Die Neufassung wird bis einschließlich 7. April 2023 verlängert. Den kompletten Text der Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Landes. 

Änderungen zum 31. Januar 2023:
Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen. 

Fragen? Auf den FAQ-Seiten des Landes finden sich Antworten.

Bundegesundheitsministerium: Welche bundesweiten Maßnahmen gelten ab dem 01.10.2022?