Verordnungen & gesetzliche Vorgaben
Das Land Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Eine entsprechende Aktualisierung dieser Seiten folgt nach Bekanntgabe durch das Land.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
- Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es grundlegende Informationen zur Situation im Land.
- Auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf unser Bundesland bezogene Informationen.
- Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen sind auf der Seite des Landes Baden-Württemberg abrufbar.
- Auch die Verordnungstexte der Unterverordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes
- Informationen zur Situation im Neckar-Odenwald-Kreis finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis.
- Der Chatbot COREY beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg
- Corona information in other languages
Aktuelle Corona-Strategie des Landes / Corona-Verordnung
24.01.2023: Die Corona-Verordnung B-W wird neu verkündet. Die Neufassung wird bis einschließlich 7. April 2023 verlängert. Den kompletten Text der Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Landes.
Änderungen zum 31. Januar 2023:
Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen.
Fragen? Auf den FAQ-Seiten des Landes finden sich Antworten.
Bundegesundheitsministerium: Welche bundesweiten Maßnahmen gelten ab dem 01.10.2022?
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