Eingriffsregelung und Ökokonto

Wohnungsbau, Gewerbebetriebe, Mobilität, Sport – all dies verbraucht Fläche, die dann nicht mehr für die Natur zur Verfügung steht. In das Gefüge der Natur wird eingegriffen.
Um dies abzumildern, hat der Gesetzgeber die Eingriffsregelung geschaffen. Negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) sollen vermieden oder minimiert werden. Nicht vermeidbare Eingriffe sollen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.

Für diesen Ausgleich ist das Ökokonto das stadtplanerisch entsprechende Instrument. Ökokonto-Maßnahmen sind naturschutzfachliche Aufwertungen, die freiwillig und auf Vorrat durchgeführt und später als Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verwendet werden.

Fragen und Anregungen werden seitens der Stadt entgegen genommen von:

Frau L. Zilling

Stadtplanung

Gebäude Technisches Rathaus
Raum 013
Aufgaben
  • Umweltbeauftragte