Objektschutz: Wie schütze ich mein Eigenheim?
Hochwasser, Starkregen...außergewöhnliche Wetterereignisse mehren sich. Insbesondere Starkregen ist unberechenbar und kann jeden treffen.
Infrastrukturbezogene Maßnahmen durch die Stadt können nur einen begrenzten Schutz bieten. Daher ist es unerlässlich, dass ergänzend private Grundstückseigentümer eigenverantwortlich ihre Gebäude schützen. Egal ob Sie neu bauen oder ein bestehendes Gebäude nachrüsten - die Verantwortung liegt bei Ihnen.
2022 hat die Stadt Mosbach eine Starkregenkonzeption mit Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeption beauftragt. Anhand von Karten kann für jeden Stadtteil bzw. Wohngebiet das Gefahrenpotenzial abgerufen werden. Für alle, die eine Immobilie besitzen oder bewohnen, können aus der Konzeption wertvolle Informationen für den Fall der Fälle abgeleitet werden.
Wo kann Wasser eindringen?
- Oberflächenwasser über Fenster, Eingangs- und Terrassentüren, Kellereingänge, Keller- und Lichtschächte, Tiefgaragen
- Rückstauwasser aus der Kanalisation
- über undichte Regenrohre und Dachhaut
- steigendes Grundwasser über Bodenplatten und Kellerwände sowie undichte Hausanschlüsse
Infos & Tipps
Der Leitfaden Starkregen (2,4 MB) des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung gibt Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über Objektschutz und bauliche Vorsorge und bietet Checklisten sowie eine Selbsteinschätzung zum Ankreuzen.
Der Flyer "Starkregen in Mosbach - schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendem Wasser (1,7 MB)" / Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH fasst die wesentlichen Eckpunkte zusammen.
Das Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg erläutert Schritt für Schritt, wie sich Privatleute gegen Hochwasser und Starkregen wappnen können.
Beispielhaft einzelne Ratgeber aus anderen Städten:
- Leitfaden der Stadt Augsburg zur Starkregenvorsorge (6,9 MB) für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten
- Flyer "Hamburg schützt sich vor Starkregen" (1,4 MB)
- Broschüre "Schutz vor Kellerüberflutung" (5,1 MB) der Stadt Karlsruhe
- Schutz vor Starkregen: Film der Stadt Karlsruhe über Rückstausicherung und Überflutungsschutz
Was kann ich tun?
- Prüfen Sie Lage, Umgebung und Gefährdung Ihres Grundstücks/Eigenheims
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus für Haus und Fahrzeuge. Im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überflutungen reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung können Schäden durch Starkregen versichert werden.
- Setzen Sie geeignete Objektschutzmaßnahmen um
- Erhalten Sie versickerungsfähige Flächen: versiegelte Flächen verhindern, dass Regen versickern kann. Besser ist es versickerungsfähiges Pflaster zu verwenden, Flächen zu entsiegeln und viele Grünflächen zu schaffen, damit die Versickerungsmöglichkeiten auf dem privaten Grundstück erhöht wird.
- Begrünen Sie Ihr Dach, damit Wasser versickern kann
- Legen Sie zusätzliche Wasserspeicher an
- Lagern Sie keine gefährliche Stoffe oder hochwertige Einrichtungen im Keller und Untergeschoss.
- Sichern Sie Gefahrgut und Heizöltanks
- Verlegen Sie wenn möglich zentrale Elektroinstallationen und Heizungsanlagen in höhere Etagen
- Vermeiden Sie ebenerdige Gebäudeöffnungen
- Bauen Sie druckwasserdichte Türen und Fenster ein
- Planen Sie den Einsatz von Schutztoren und Abdeckungen, erhöhen Sie die Lichtschachtoberkante
- Bauen Sie eine Rückstausicherung ein (Hebeanlage, Rückstauverschluss). Beispiel Rückstauschutz (Link zu Youtube)
- Dichten Sie Kellerwände und -böden ab (Neubau: Weiße oder schwarze Wanne, Bestand: Kellersanierung)
- Dichten Sie Durchführungen (Leitungen) ab
- Ideal sind vollautomatische Objektschutzmaßnahme wie z.B. selbstschließende Fenster, automatische Barrieren, Klapp- oder Rollschotten
Sachkundige bieten Ihnen eine professionelle Gefährdungseinschätzung für Ihr Haus mit Vor-Ort-Besichtigung und persönlicher Beratung zum Überflutungsschutz.
Eine Liste von möglichen Beratern finden Sie z.B. auf den Seiten des Hochwasser Kompetenz Centrums.
An erster Stelle: Selbstschutz!
Bitte beachten Sie auch den Selbstschutz! Bleiben Sie während einem Starkregenereignis im Gebäude, betreten Sie nicht den Keller (Stromschlaggefahr und Gefahr, zu ertrinken), schalten Sie den Strom für betroffene Gebäudeteile ab.
Weitere Informationen hierzu auf der Seite "Selbstschutz und Selbsthilfe".
Bleiben Sie mit den Wettervorhersagen des DWD oder durch Warn- und Wetter-Apps auf dem Laufenden.
Weitere Informationen hierzu auf der Seite "Bevölkerungswarnungen".
Rechtlicher Hintergrund
Es besteht eine Allgemeine Sorgfaltspflicht ("Eigentum verpflichtet") nach § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (gilt analog für Starkregen).
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Ergänzt durch § 37 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz:
Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.



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