Zensus 2022

Im Jahr 2022 fand in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Mit dieser statistischen Erhebung wurde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Geschäftsstelle Zensus 2022 in der Hospitalgasse 4 hat ihre Türen am 22. Dezember 2022 geschlossen und wird erst wieder in 10 Jahren eine Volkszählung durchführen.

Unter der Telefonnummer 06261 82-0 sind die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle weiterhin für Fragen zu erreichen. 

Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden im Sommer 2024 veröffentlicht. Bereitgestellt werden die Ergebnisse unter anderem in der Zensus-Datenbank. Dort sind derzeit die Ergebnisse des Zensus 2011 zu finden. Die Daten werden in der Datenbank in unterschiedlicher regionaler Tiefe bis auf Gemeindeebene verfügbar sein.

Allgemeine Informationen

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bevölkerungs- Gebäude- und Wohnungszählung mit Stand vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag) als Bundesstatistik durch.

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren. 

Was sind Erhebungsstellen?

In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein.

Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können. 

Wer sind Erhebungsbeauftragte?

Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen.

Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. 

Welche gesetzlichen Grundlagen stehen dahinter?

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten in Deutschland bildet das Zensusvorbereitungsgesetz. Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz.

Muss ich beim Zensus eine Auskunft geben?

Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 – ZensG 2022) geregelt. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen und alle weiteren Vorgaben fest.

Eine Auskunftspflicht für die Befragungen ergibt sich aus den §§ 23 ff ZensG2022.

Für die Personenerhebung wird durch eine Stichprobe ein Teil der Bevölkerung ausgewählt. Diese Personen nehmen an der Befragung teil. Zudem sind alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (z.B. Studierendenwohnheime) auskunftspflichtig. In Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum befragt.

Welche Ergebnisse liefert der Zensus?

Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

Was passiert mit den Daten?

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohner (w/m/d) zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf der Website www.zensus2022.de veröffentlicht.

Datenschutz

Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg und für alle Erhebungsstellen hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes erfahren Sie mehr zum Thema Betroffenenrechte und Datenschutz:

Erklärvideos in verschiedenen Sprachen:

In der Online-Mediathek finden Sie Erklärvideos zum Thema Zensus 2022. Diese veranschaulichen, was der Zensus ist und wie er funktioniert. Alle Videos stehen in einer deutschen und englischen Audioversion sowie mit Untertiteln in Ihrer Sprache zur Verfügung.

Schauen Sie mal rein unter: https://www.zensus2022.de/DE/Mediathek/_inhalt.html