Angebote der Agentur für Arbeit und Jobcenter
Die Agentur für Arbeit und ihre Kooperationspartner bieten vielfältige Veranstaltungen zur Berufsberatung, Weiterbildung und Arbeitsmarktorientierung an - sowohl in Präsenz als auch online.
Sicher und überzeugend im Vorstellungsgespräch - Onlineveranstaltung am 3. Juli
In der Veranstaltungsserie „Start? Klar!“ erfahren Interessierte, die sich in einer Phase der beruflichen Neuorientierung oder Rückkehr befinden, wie moderne Bewerbungsverfahren funktionieren.
Die Online Veranstaltung mit dem Thema „Sicher und überzeugend im Vorstellungsgespräch“ findet am Freitag, 3. Juli, von 9 bis 10.30 Uhr statt.
Dieses Training bereitet optimal darauf vor, im Vorstellungsgespräch selbstbewusst und authentisch aufzutreten. Die Referentin Anna-Daniela Pickel, Training - Mediation - Coaching, erklärt den Teilnehmenden wie sie Arbeitgebende von ihrer Eignung für die Wunschposition überzeugen können. Sie gibt Tipps, wie man seine innere Einstellung positiv beeinflussen, mit Lampenfieber umgehen und eine professionelle Ausstrahlung bewahren kann. Neben der Gesprächseröffnung und der Verbesserung der eigenen Gesprächskompetenz geht es auch darum, Standardfragen sicher zu beantworten und auf schwierige Fragen souverän zu reagieren.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist unter https://eveeno.com/de/event-cal/8613?style=grid möglich. Wer nicht bei allen Veranstaltungen dabei sein kann, kann sich auch nur für die einzelnen Termine anmelden.
Weiterer Termin: „Überzeugen in 2 Minuten - Ihr Schlüssel zum Erfolg“ am 13.10.2026 von 10 bis 11.30 Uhr.
Unter dem Motto „Start? Klar!“ veranstalten die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim, die Jobcenter in den Landkreisen Neckar-Odenwald, Main-Tauber, Schwäbisch Hall und Hohenlohe, The Chänce Weiterbildungsscout Rhein-Neckar und die Kontaktstellen Frau und Beruf Mannheim-Rhein-Neckar-Odenwald und Heilbronn-Franken (gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg) regelmäßig Workshops und sprechen damit in erster Linie Frauen und Männer an, die wieder in den Beruf einsteigen wollen.
Praktikumswochen vom 12. Oktober bis 10.November
Die Praktikumswochen sind eine ideale Gelegenheit, Berufe ganz praktisch kennenzulernen - unkompliziert, flexibel und ohne großen Aufwand.
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 können sich noch bis Anfang des Aktionszeitraumes für das kostenfreie Angebot des Landes Baden-Württemberg registrieren.
Das Besondere: Statt ein ganzes Praktikum in nur einem Betrieb zu absolvieren, lernen die Jugendlichen jeden Tag in ein anderes Unternehmen und verschiede Berufsbilder kennen. So können sie ihre eigenen beruflichen Interessen und Stärken entdecken, Erfahrungen sammeln und Kontakte zu potenziellen Ausbildungsbetrieben knüpfen.
Die Anmeldung ist einfach und kostenlos. Über die Online-Plattform wählen die Jugendlichen aus, welche Berufsfelder sie interessieren und an welchen Tagen sie Zeit haben. Anschließend werden passende Praktikumstage bei Unternehmen in der Region organisiert. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält so einen persönlichen Praktikumsplan.
Auch für Unternehmen bieten die Praktikumswochen große Chancen. Sie können jungen Menschen einen realistischen Einblick in ihren Betrieb und die Ausbildungsberufen geben und damit den Aktionszeitraum aktiv für die eigene Nachwuchsgewinnung nutzen.
Auf der Webseite www.praktikumswoche.de finden Interessierte mehr Informationen zum Ablauf, Erklärvideos und die Registrierungsmöglichkeit.
Kindergeld ab 18 Jahren: Viele Familien haben weiter Anspruch
Auch für Volljährige kann Kindergeld gezahlt werden. Dafür ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und Unterlagen vollständig an die Familienkasse zu übermitteln.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Nahtlose Weiterzahlung nach dem 18. Geburtstag
Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service mitgeteilt. Die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung) bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes genügt für eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergelds.
Da es nach dem Schulende nicht immer unmittelbar weitergeht, kann auch Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden, wenn dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Dies gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.
Kindergeldanspruch kann auch während der Arbeitssuche bestehen
Gibt es noch keine weiteren Pläne nach dem Ende der Schulausbildung, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.
Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.
Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse - idealerweise online - zu übermitteln. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag sind online unter Familie und Kinder zu finden
Bevollmächtigte können Behördengänge jetzt auch digital erledigen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie: Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen künftig Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen.
Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen.
Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Ab voraussichtlich Ende April 2026 stehen auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit.
„Digitalisierung muss den Alltag spürbar erleichtern: Durch die neue Online-Vertretung sparen wir Betroffenen und ihren Helfern Zeit und Wege, indem wir erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung ermöglichen“, so Elisabeth Giesen, Leiterin der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim.
Auch gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt. Die rund 260.000 Kundinnen und Kunden, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz „Online-Handeln“ ergänzen.
Informationen zu diesem Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen.
Auf dieser Seite sind die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können, aufgeführt. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum Download bereitgestellt. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.
Jederzeit von zuhause oder von unterwegs nutzen: die eServices und BA-mobil-App www.arbeitsagentur.de/eservices.



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