Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:
- ein Stiftungsgeschäft
- eine Stiftungssatzung
- die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.
Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis des Stifters.
Rechtsgrundlage
- §§ 80 bis 88 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Stiftungen)
- Stiftungsgesetz des Bundeslandes, in dem die Stiftung errichtet werden soll
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
- 07.12.2022 Innenministerium Baden-Württemberg
Sie verlassen die Seite der Stadt Mosbach, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen