Stadtkasse
Die Stadtkasse ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie für die Buchführung für die Stadt Mosbach, Gemeinde Neckarzimmern, Stiftung Hospitalfonds Mosbach und den Abwasserzweckverband Elz-Neckar. Ferner obliegen ihr die Mahnung, Beitreibung und die Einleitung der Zwangsvollstreckung. Außerdem erhebt Sie die Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer).
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Stadtkasse - Abteilungsleitung
Sachbearbeitung
Beitreibung / Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung von Forderungen
- Anträge auf Erlass
- Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Stadtkasse
Haushalt und Controlling / Stadtkasse und Steuern
Steuern
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Abwasserabsetzung
Haushalt
- Gesplittete Abwassergebühr
Stadkasse und Steuern
Steuern
-
Grundsteuer
-
Gewerbesteuer
-
Zweitwohnungssteuer
Stadtkasse und Steuern
Stadtkasse
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Buchführung
- Mahnung
- Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung von Verwarnungs- und Bußgeldern
Stadtkasse und Steuern
Stadtkasse
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Buchführung
- Stundung von Forderungen
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden
Stadtkasse und Steuern
Beitreibung / Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung von Forderungen
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