Behördenwegweiser

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Personalrat

Der Personalrat ist der interne Ansprechpartner für die Beschäftigten.

Die Tätigkeit des Personalrats ist im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg geregelt. Dieses regelt neben den Aufgaben des Personalrats auch die jeweiligen Beteiligungsrechte.

Aufgaben sind z.B.
- die Durchführung der Personalversammlung
- die Entgegennahme u.a. von Anregungen der Beschäftigten
- die Überwachung und Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften der Beschäftigten
- die Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
- die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Beteiligungsrechte
Die Beteiligung des Personalrats betrifft alle Entscheidungen der Dienststelle im personellen, organisatorischen und sozialen Bereich.

Seine Beteiligung kann der Personalrat in Form
- der Mitbestimmung,
- der Mitwirkung sowie
- der Anhörung
wahrnehmen.

Vertretung der Beschäftigten
Diese erfolgt durch den Personalrat mit
- 8 Angestelltenvertreter*innen und 1 Beamtenvertreterin,
- der Schwerbehindertenvertretung (1 Mitglied) und
- der Jugend- und Auszubildendenvertretung (1 Mitglied).

Hausanschrift

Hauptstraße 29
74821 Mosbach
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem jeweiligen Mitarbeiter.
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem jeweiligen Mitarbeiter.
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau C. Kaiser

Personalratsvorsitzende

Gebäude Rathaus

Übergeordnete Dienststellen

Geschäftskreis 1