Katzenschutzverordnung Mosbach: Halter sind verpflichtet
Im November 2024 ist in Mosbach eine Katzenschutzverordnung in Kraft getreten; auch fast alle weiteren Kommunen im NOK haben mittlerweile eine solche Verordnung erlassen. Da in den vergangenen Wochen vermehrt unkastrierte Halterkatzen im Stadtgebiet gemeldet wurden, erinnern wir anlässlich des Weltkatzentages am 8. August an die Pflicht der Halter*innen, ihre Tiere kastrieren zu lassen.
Unzählige Babykatzen warten im Tierheim Dallau auf ein Zuhause. Mit der Katzenschutzverordnung, die Katzenhalter zur Kastration ihrer Tiere verpflichtet, soll die Population unter Kontrolle kommen. ©Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V.
Bereits im November 2024 ist in Mosbach eine Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August erinnert die Stadt Mosbach daran, dass alle Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen. Freigänger sind Katzen, die nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden und außerhalb des eigenen Zuhauses angetroffen werden.
Katzenhalter*innen sind nach der Verordnung verpflichtet:
* ihre freilaufende Katzen bei einem Tierarzt kastrieren zu lassen,
* die Katze mittels Chip oder Tattoo kennzeichnen zu lassen
* die Katze bei Tasso oder FINDEFIX zu registrieren.
Wird eine Katze, die im Stadtgebiet unterwegs ist, aufgegriffen, wird diese auf eine Kennzeichnung hin untersucht und im Zweifelsfall auf Kosten der Halter zur Kastration bei einem Tierarzt gebracht. Auch freilebende Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, können aufgrund der Verordnung u.a. vom Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. rechtssicher festgestellt und entsprechend behandelt werden.
Anlass und Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der viel zu großen Population an freilebenden Katzen, deren unkontrollierte Vermehrung zu Krankheiten und Tierleid führt. Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen nicht Schritt halten können.
Unkastrierte Kätzinnen und Kater, die einen Halter und ein Zuhause haben, tragen zur Vermehrung bei, weshalb auch diese durch die Katzenschutzverordnung einbezogen sind. Mittelfristig soll die Überpopulation verringert, die Situation bei der Fundtierunterbringung entspannt und letztendlich Kosten reduziert werden.
Die Katzenschutzverordnung (86 KB) ist hier im Detail nachzulesen.
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