Härtfallfonds des Bundes für hohe Heizkosten

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können  rückwirkend für das Jahr 2022 eine Härtefallhilfe beantragen.

Symbolbild Hotline, (c) Canva

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können eine Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Diese soll Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.

Auf seiner Webseite hat das Umweltministerium des Landes BW Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Hilfen, Voraussetzungen und Antragsverfahren eingestellt.

Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter: 0711 – 126 1600.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.