Stadt versteigert Fundsachen online – Start am 7. September

Die Fundsachen werden ab Donnerstag, den 10. August, in einer Vorschau angeboten und können ab dem 7. September um 18 Uhr online ersteigert werden.

Symbolbild Auktion, (c) Canva

Verlorene Geldbeutel, Kopfhörer, Schmuck, Tretroller, Werkzeuge und vor allem ein ganzer Fuhrpark an Fahrrädern und E-Bikes lagern im Speicher des Verwaltungsgebäudes der Stadt Mosbach. Einige werden von ihren Besitzern rasch wieder abgeholt, manche bleiben im Fundbüro zurück.
 
Was passiert mit den nicht abgeholten Gegenständen? Das Fundbüro versucht diese im Sinne der Nachhaltigkeit wieder unter die Leute zu bekommen. Bislang war das eine ziemlich aufwändige Aktion. Die Fundstücke mussten in den Rathaussaal geschleppt werden, damit sie dort von Interessierten inspiziert werden konnten, bevor dann der Mann mit dem Hammer kam. Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten … und weg waren sie. Heute läuft das anders. Rein ins Netz, Webseite wählen und schon ist alles zu sehen, was in den vergangenen Monaten in Mosbach abhandengekommen ist und nun zum Verkauf steht.
 
Die Fundsachen wurden ab 10. August im Internetportal www.sonderauktionen.net in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum über das Portal versteigert. Zehn Tage lang können die Fundstücke dann auf der ganzen Welt im Internet ersteigert werden.

Der Startschuss zur ersten Online-Versteigerung fällt am 7. September um 18 Uhr. Das Procedere läuft entgegengesetzt zu bekannten Auktionen im Internet nach dem Count-Down-Prinzip, denn begonnen wird bei dieser Online-Versteigerung mit dem Höchstpreis, welcher in einem festen Takt rückwärts bis zum Mindestangebot läuft. Man hat also zwei Möglichkeiten: zum tagesaktuellen Preis zu kaufen oder zu warten – natürlich mit dem Risiko, dass ein anderer Bieter schneller ist. Je nach Nervenstärke klickt sich der Interessent bei einem bestimmten Preis ein und erhält den Zuschlag.

Versteigert werden Gegenstände, die nach einer Aufbewahrungsfrist von mindestens sechs Monaten von Eigentümer oder Finder nicht abgeholt wurden. Zu beachten ist, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben, ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.
 
Die ersteigerten Gegenstände müssen anschließend nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage der E-Mail-Ersteigerungsbestätigung und Bar- bzw. EC-Zahlung im Fundbüro der Stadt Mosbach abgeholt werden. Ein Versand – mit Ausnahme von Kleinteilen wie Schmuck oder ähnliches – ist nicht möglich.

(Erstellt am 07. September 2023)