Sanierungsprojekte und -gebiete in Mosbach

Sanierungsgebiet „Innenstadt“

Die Stadt Mosbach ist in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden.

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt" ist bereits das neunte Sanierungsgebiet im Stadtgebiet Mosbach. Es erstreckt sich über weite Teile der historischen Altstadt.

Abgrenzung des Sanierungsgebiets "Innenstadt"

Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist im folgenden Plan ersichtlich:

- Plan des vom Gemeinderat förmlich festgelegten Sanierungsgebiets mit Flurstücksgrenzen (3,3 MB)

Ziel der Sanierung

Die Mosbacher Altstadt war bereits 1975 bis 1992 in einem Sanierungsverfahren. Durch die aktuelle Sanierung soll das bereits Erreichte gesichert werden. Ziel ist es, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten und - wo erforderlich - zu modernisieren.

Luftbild der Mosbacher Altstadt

Die Sanierungssatzung

Seit 28.07.2012 ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtskräftig. Das Sanierungsverfahren läuft zum 30.04.2027 endgültig aus.
Anschließend wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets aufgehoben. Die Abrechnung der vielen umgesetzten Maßnahmen erfolgt bereits ab dem Jahresende 2026. Aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme von der Planung und Genehmigung bis zur Umsetzung einer Modernisierungsmaßnahme können ab dem Jahresanfang 2026 keine neuen Maßnahmen in die Förderung aufgenommen werden.

Sanierungsgebiet "Obertor"

Die Stadt Mosbach ist im Frühjahr 2023 mit dem Sanierungsgebiet „Obertor“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden. Damit stellt es neben dem Sanierungsgebiet „Innenstadt“ das zweite aktuell laufende Sanierungsverfahren dar. Insgesamt ist das Sanierungsgebiet „Obertor“ bereits das zehnte Sanierungsgebiet innerhalb des Stadtgebiets Mosbach. Das Gebiet grenzt unmittelbar an die historische Altstadt an und erstreckt sich von der Kistnerstraße über das Obertorzentrum und die benachbarten Bereiche der Hauptstraße bis hin zur Alten Mälzerei.

Abgrenzung des Sanierungsgebiets "Obertor"

Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist im folgenden Plan ersichtlich:
 
- Plan des vom Gemeinderat förmlich festgelegten Sanierungsgebiets mit Flurstücksgrenzen (122 KB)

Ziel der Sanierung

Grundlegendes Interesse der Stadt ist es, den Bereich des Obertors im Rahmen des Sanierungsverfahrens städtebaulich aufzuwerten. Neben einer baulichen Neuordnung im Bereich des Obertorzentrums kann dies vor allem durch Erhalt und Modernisierung der vorhandenen, teils historischen Bausubstanz im unmittelbaren Umfeld gelingen. Im Zuge des Sanierungsverfahrens will die Stadt erreichen, dass leerstehende oder untergenutzte Gebäude und Bauteile einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

Luftbild Sanierungsgebiet Obertor

Die Sanierungssatzung

Der Gemeinderat hat am 13.12.2023 den Beschluss über die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets gefasst. Durch Bekanntmachung am 16.12.2023 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Obertor“ rechtskräftig.

Was ist förderfähig?

Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhöhung des Wohn- und Nutzwerts eines Gebäudes dienen. Reine Instandsetzungsarbeiten wie z.B. das Streichen der Fassade werden nicht bezuschusst. Wird die Erneuerung der Fassade allerdings im Zusammenhang mit einer Modernisierung des Hauses vorgenommen, ist auch sie förderfähig. Nicht förderfähig ist z.B. auch das alleinige Austauschen der Heizung bzw. des Heizkessels. Anträge werden in der Regel über den Architekten eingereicht, der eine Kostenkalkulation der Maßnahme erstellt.

Was ist zu beachten?

Wichtig: Kein Beginn der Maßnahme ohne vorherige Vereinbarung mit der Stadt, ansonsten ist keine Bezuschussung möglich. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse ist - soweit erforderlich - das Vorliegen einer baurechtlichen oder denkmalrechtlichen Genehmigung. Da der Erhalt des Stadtbildes ein wesentliches Sanierungsziel ist, ist bei der Gestaltung und Renovierung von Fassaden und Dächern grundsätzlich die Untere Denkmalbehörde zu beteiligen.
 
Weitere Modalitäten zum Sanierungszuschuss entnehmen Sie bitte den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Zuschüsse zu den Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten „Innenstadt“ (174 KB) und „Obertor“ (178 KB).

Hinweis: Neben den Zuschüssen ist auch die steuerliche Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen für viele Hausbesitzer interessant.

Haben Sie Fragen?

Sollten Sie Fragen zu dem Thema Sanierung haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:

Herr M. Reinhard

Stadtplanung

Gebäude Technisches Rathaus
Raum 003
  • Sanierung
  • Radverkehr
  • Bebauungspläne
Herr S. Baumhackel

Amt für Planen und Technik - Amtsleitung mit Abteilungsleitung Stadtplanung

Gebäude Technisches Rathaus
Raum 001