Corona-Schnelltest Onlineterminbuchung
Die Stadt Mosbach bietet in Kooperation mit dem DRK Mosbach ein eigenes freiwilliges kommunales Angebot an Corona-Schnelltests für die oben genannten Personen und nachfolgend aufgeführten Personengruppen an. Ergänzend zu den bereits bestehenden Testmöglichkeiten in Arztpraxen und Apotheken (sh. Kassenärztliche Vereinigung bzw. Landesapothekerkammer) richtet sich dieses explizit an die unten aufgeführten Berechtigten (s.u.).
Das Kommunale Testzentrum befindet sich in der früheren Abfüllhalle der ehemaligen Brauerei Hübner in Mosbach in unmittelbarer Nähe beim Kreisimpfzentrum-KIZ. Die Anfahrt zum KIZ ist prägnant ausgeschildert. Folgen Sie der entsprechenden Beschilderung. Im Terminbuchungsservice sind zusätzliche Hinweise hinterlegt.
Weitere Informationen zu den Buchungsmodalitäten
- wer wird getestet
- wer wird NICHT getestet
- welche Dokumente benötigen Sie
- sowie für Ortsunkundige einen Routenplaner zum Testzentrum finden Sie im Zuge der unkomplizierten Online-Anmeldung, durch die Sie nachfolgend Schritt für Schritt geführt werden.
hier online zum Corona-Schnelltest anmelden
Alternativ können Sie auch telefonisch einen Termin buchen: Mo.-Fr. von 9-12 Uhr unter Tel. 82-0
Nutzen Sie dieses für Sie kostenlose Angebot als wichtigen Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie! Die Tests können uns als Einzelne wie als Gesellschaft mehr Sicherheit und Optionen für den weiteren Weg in Richtung eines normalisierten Alltagslebens an die Hand geben.
Ein Test pro Woche je Person
- Sie haben sicher Verständnis, dass pro Person nur ein Test pro Woche durchgeführt werden kann, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung abdecken zu decken können. Wir behalten uns vor, Termine bei Falschangaben oder Missbrauch zu stornieren.
Dauer eines Tests
- Der Test selbst dauert etwa 3 Minuten. Nach weiteren 15 Minuten steht das Testergebnis fest.
Das Testergebnis und die Folgen
- Die Tests bieten aber keine hundertprozentige Sicherheit. Ihre Aussagekraft liegt bei ca. 90 bis 95 Prozent.
Ist das Schnelltest-Ergebnis positiv,
ist die Person verpflichtet,
sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben
und einen PCR-Bestätigungstest durchführen zu lassen.
Bitte beachten:
Das negative Testergebnis ist eine Momentaufnahme und hat nur eine zeitlich begrenzte Aussagekraft („Gültigkeit“). Bereits kurze Zeit später könnte man sich angesteckt haben oder hochinfektiös sein. Es darf daher nicht zu falscher Sicherheit und der Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen führen. In jedem Fall gelten auch dann weiterhin die vier AHAL-Regeln: Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, geeignete Schutzmasken tragen, regelmäßig lüften.
Bevölkerungsgruppen / Berechtigte
- Schnelltest mit Berechtigungsnachweis
- für Schulpersonal
- für Kita-/Kiga-Personal
Testpersonen müssen jeweils Einwohner Mosbachs sein oder in Mosbach arbeiten
ansonsten wird NICHT getestet und spätestens vor Ort abgewiesen.
- Schnelltest ohne Berechtigungsnachweis
- für Einwohner/-innen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach, Elztal, Neckarzimmern, Obrigheim
Einwohner anderer Gemeinden werden NICHT getestet und spätestens vor Ort abgewiesen. - für besondere Personengruppen
Besondere Personengruppen sind:- Kontaktpersonen von vulnerablen Personengruppen:
z.B. pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren und Angehörige von Personen mit einem erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Coronainfektion
(betroffene oder pflegende Person muss Einwohner Mosbachs sein) - Personen mit hohem Expositionsrisiko beruflich oder privat:
z.B. Beschäftigte in der Kinder- und Jugendarbeit, Polizeibedienstete, Justizbeamte/-innen, Gerichtsvollzieher/-innen, Beschäftigte im öffentlichen Verkehr und in Flüchtlingsunterkünften, in kundenintensiven Bereichen der Verwaltung
(Arbeitsstandort Mosbach oder Einwohner Mosbachs) - Schüler/-innen (ab 14 Jahren & Schulstandort Mosbach oder Einwohner Mosbachs, mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern) und Eltern (Schulstandort Mosbach oder Einwohner Mosbachs)
- Kontaktpersonen von vulnerablen Personengruppen:
- für Beschäftigte mit Arbeitsort Mosbach
- für Berufspendler/Grenzgänger
Testpersonen müssen jeweils Einwohner Mosbachs sein oder in Mosbach arbeiten
ansonsten wird NICHT getestet und spätestens vor Ort abgewiesen.
- für Einwohner/-innen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach, Elztal, Neckarzimmern, Obrigheim
- Nachfolgende Personengruppen werden nicht getestet:
- Personen mit Symptomen
- Personen ohne Symptome wie
- Kontaktpersonen von Infizierten,
- behandelte, betreute und gepflegte Personengruppen und Besucherinnen und Besucher in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Gesundheit, der Pflege sowie der Eingliederungshilfe,
- das Personal in diesen genannten Bereichen.
Diese Personengruppen haben gemäß der Coronavirus-Testverordnung des Bundes bereits einen Testanspruch durch die Arztpraxen, Apotheken oder Teststellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, medizinische und pflegerische Einrichtungen selbst oder sonstige durch den öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragte Stellen.
sowie - Einwohner anderer Gemeinden (außer in Ausnahmefällen, die in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt sind, wie bspw. Arbeitsort Mosbach, vulnerable Person ist Einwohner von Mosbach, ...)
sowie - 3. Einreisende / Reiserückkehrer
Testungen von Einreisenden und Reiserückkehrern im Sinne der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und der Bundes Coronavirus-Einreiseverordnung werden nicht im kommunalen Testzentrum Mosbach durchgeführt. Sollten Reiserückkehrer dennoch zur Testung das kommunale Testzentrum Mosbach aufsuchen, stellt dies einen Verstoß gegen die sich aus der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ergebende Absonderungsverpflichtung dar, welcher durch Bußgeld geahndet wird.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
- ein gültiges Ausweisdokument - auch zum Nachweis des Wohnortes (Personalausweis)
sowie bei Beschäftigten mit Arbeitsort Mosbach / Grenzgänger eine Bescheingung des Arbeitgebers - als Angehöriger einer „berechtigten“ Bevölkerungsgruppe zusätzlich zwingend ihren Berechtigungsschein