Vereinsförderung der Stadt Mosbach


Grundsätze der Regelförderung
Folgende Vereine und Vereinigungen, die ihren Sitz in Mosbach haben, erhalten eine jährliche Regelförderung, die sich an den aktuellen Vereinsförderrichtlinien (PDF) orientiert:

- Sport:
   • Sportvereine, die im Vereinsregister des Amtsgerichts Mosbach eingetragen und
   • Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund sind.

- Kultur:
   • Kulturvereine, die im Vereinsregister des Amtsgerichts Mosbach eingetragen sind und
   • aktiv am Kulturleben der Großen Kreisstadt Mosbach teilnehmen.

Alle von der Stadt geförderten Vereine sind verpflichtet, auf Anforderung bis zu zweimal jährlich unentgeltlich bei städtischen Veranstaltungen mitzuwirken.

Bewilligung und Antragsfrist
Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt.
Der Antrag ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der zuständigen Stelle (sh. Kontakt) vorzulegen. Diese Frist ist für die Regelförderung eine Ausschlussfrist.

Zusammensetzung der Regelförderung
  • Sockelbetrag für Sportvereine von 150 €, für kulturelle Vereine 250 €
  • Zuschlag je erwachsenem Mitglied von 0,50 €
  • Zuschlag je jugendlichem Mitglied (unter 18 Jahren) von 2,50 €

Notwendige Unterlagen
Dem Antrag beizufügen sind alle erforderliche Unterlagen (näheres im Antragsformular).

Weitere Fördermöglichkeiten der Stadt
Mosbacher Vereine können über diese allgemeine Regelförderungen hinaus ergänzende Unterstützung durch die Stadt erhalten, z.B. gezielt für Investitionen oder bei der Nutzung städtischer Hallen und Räume. Hierzu geben wir ihnen gerne ausführliche Informationen:

Kontakt

 


 

Förderung durch den Badischen Sportbund
Speziell für Sportvereine finden Interessierte zusätzliche Informationen auf den Seiten des Badischen Sportbundes bereit. Unter anderem sind dort auch spezielle Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine aufgeführt.

 

 

nach oben