Sportlerehrung


Zur Würdigung herausragender Leistungen ehrt die Stadt Mosbach erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler mit der Verleihung der Sportmedaillen in Gold, Silber und Bronze sowie der Sportplakette. Diese werden im Rahmen einer alljährlich im Frühjahr stattfindenden eigenen Veranstaltung überreicht.

Zu ihrer Information sind hier die aktuellen Preisträger (PDF, 117 KB) aufgeführt.

- die Vergabekriterien für Sportmedaille und Sportplakette der Großen Kreisstadt Mosbach
- Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Mosbach


 

Die Kriterien für die Vergabe der einzelnen Medaillen und der Sportplakette sind vom Gemeinderat wie folgt festgelegt:


• Die Sportmedaille in Gold der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende sportliche Leistungen
verliehen:

- Teilnahme bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften
- 1. - 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften
- Mitgliedschaft in Nationalmannschaft
- Inhaber entsprechender Rekorde/Ranglistenplätze

 • Die Sportmedaille in Silber der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende sportliche Leistungen verliehen:

- 4. - 8. Platz bei Deutschen Meisterschaften
- 1. - 3. Platz bei Süddeutschen Meisterschaften
- wenn die Voraussetzungen für Gold erfüllt wurden, aber nicht genügend Teilnehmer am Start waren

 • Die Sportmedaille in Bronze der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende sportliche Leistungen verliehen:

- 1. Platz bei Landesmeisterschaften (Baden-Württembergische/Badische Meisterschaften)
- wenn die Voraussetzungen für Silber erfüllt wurden, aber zu wenig Teilnehmer am Start waren

 • Die Sportplakette der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende Leistungen verliehen:

- 2. - 3. Platz bei Landesmeisterschaften ( Baden-Württembergische / Badische Meisterschaften)
- 1. Platz Bezirksmeisterschaften/ Gaumeisterschaften Einzel ( mind. drei Landkreise)


Bei den Platzierungen für die Sportlermedaille und Sportplakette müssen mindestens acht Sportler/Innen an der Meisterschaft teilgenommen haben, insofern die Wettkampfordnung nichts anderes regelt. Sonst erfolgt die Ehrung eine Kategorie tiefer. Grundsätzlich werden nur offizielle Meisterschaften bzw. Rekorde/Ranglisten berücksichtigt.
Ausnahmsweise können rangmäßig vergleichbare Wettkämpfe anerkannt werden, wenn deren Wertigkeit durch Bestätigung des übergeordneten Verbandes, dem der Verein/Sportler angehört, nachgewiesen wird.

Mannschaften, die die Kriterien zur Sportlerehrung nicht erfüllen, können gesondert vorgeschlagen werden. Aus den eingegangenen Vorschlägen wählt der Sportbeirat eine Mannschaft des Jahres und eine Jugendmannschaft des Jahres. Es wird dabei nicht zwischen den Geschlechtern unterschieden.

 


 Für nähere Informationen oder Fragen zu den einzelnen Vergabekriterien wenden Sie sich bitte an den Sportbeauftragten der Stadt Mosbach, Herrn Philipp Parzer, (06261/82-207, E-Mail).  
Dies gilt auch, wenn Sie Sportler/innen für eine entsprechende Ehrung vorschlagen bzw. anmelden möchten. 

Die Kriterien für die Vergabe der einzelnen Medaillen und der Sportplakette sind vom Gemeinderat wie folgt festgelegt:

• Die Sportmedaille in Gold der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende sportliche Leistungen verliehen:

- Teilnahme bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften
- 1. - 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften
- Mitgliedschaft in Nationalmannschaft
- Inhaber entsprechender Rekorde/Ranglistenplätze

 • Die Sportmedaille in Silber der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende sportliche Leistungen verliehen:

- 4. - 8. Platz bei Deutschen Meisterschaften
- 1. - 3. Platz bei Süddeutschen Meisterschaften
- wenn die Voraussetzungen für Gold erfüllt wurden, aber nicht genügend Teilnehmer am Start waren

 • Die Sportmedaille in Bronze der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende sportliche Leistungen verliehen:

- 1. Platz bei Landesmeisterschaften (Baden-Württembergische/Badische Meisterschaften)
- wenn die Voraussetzungen für Silber erfüllt wurden, aber zu wenig Teilnehmer am Start waren

 • Die Sportplakette der Großen Kreisstadt Mosbach wird für folgende Leistungen verliehen:

- 2. - 3. Platz bei Landesmeisterschaften ( Baden-Württembergische / Badische Meisterschaften)
- 1. Platz Bezirksmeisterschaften/ Gaumeisterschaften Einzel ( mind. drei Landkreise)


Bei den Platzierungen für die Sportlermedaille und Sportplakette müssen mindestens acht Sportler/Innen an der Meisterschaft teilgenommen haben, insofern die Wettkampfordnung nichts anderes regelt. Sonst erfolgt die Ehrung eine Kategorie tiefer. Grundsätzlich werden nur offizielle Meisterschaften bzw. Rekorde/Ranglisten berücksichtigt.
Ausnahmsweise können rangmäßig vergleichbare Wettkämpfe anerkannt werden, wenn deren Wertigkeit durch Bestätigung des übergeordneten Verbandes, dem der Verein/Sportler angehört, nachgewiesen wird.

 

Mannschaften, die die Kriterien zur Sportlerehrung nicht erfüllen, können gesondert vorgeschlagen werden. Aus den eingegangenen Vorschlägen wählt der Sportbeirat eine Mannschaft des Jahres und eine Jugendmannschaft des Jahres. Es wird dabei nicht zwischen den Geschlechtern unterschieden.

 

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