Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Mosbach
Wie jede andere Kommune auch erhebt die Stadt Mosbach eine Abwassergebühr. Diese wird bislang für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers auf Grundlage des verbrauchten „Trinkwassers“ erhoben. Das heißt., es wird einfachheitshalber angenommen, dass die „entnommene“ Wassermenge auch der in die Kanalisation „eingeleiteten“ Menge entspricht.
Durch ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 ist die bisherige Gebührenerhebung nach dem verbrauchten Trinkwasser nicht mehr zulässig. Die Kommunen müssen daher rückwirkend zum 01.01.2010 die sogenannte „gesplittete Abwassergebühr“ einführen.
Nachfolgend finden Sie einige Erläuterungen zu diesem komplexen Thema sowie den vorgesehenen Terminplan zur Umsetzung und Einführung der gespitteten Abwassergebühr in Mosbach.
• Häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten (PDF, 258 KB)
• Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden künftig statt einer Gebühr zwei getrennte Gebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben.
a) Die Schmutzwassergebühr
soll die anfallenden Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers
(von Haushalt, Toiletten usw.) abdecken. Sie berechnet sich wie bisher nach
dem verbrauchten Trinkwasser (1m³ Trinkwasser = 1m³ Schmutzwasser).
b) Die Niederschlagswassergebühr
soll die anfallenden Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers
(von Dachflächen, Einfahrten, usw.) abdecken.
Die gesplittete Abwassergebühr wird rückwirkend zum 01.01.2010 auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs sowie der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Fläche erhoben.
• Welche Auswirkung hat die Gebührenumstellung?
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erzielt die Stadt keine Mehreinnahmen, sondern die bestehende Abwassergebühr wird verursachungsgerechter aufgeteilt. Dies bedeutet, dass bei Grundstücken mit wenig versiegelter Fläche und einem hohen Trinkwasserverbrauch die Gebührenbelastung gleich bleiben oder sich reduzieren kann.
Bei Grundstücken mit viel versiegelter Fläche (z.B. Einkaufszentren, Hallenbauten, Schulen, Firmengelände, etc.) und einem geringen Frischwasserverbrauch kann die Gebührenbelastung hingegen steigen.
• Was gilt als versiegelte Fläche?
Als versiegelte Flächen im Sinne der Niederschlagswassergebühr gelten alle bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks (gemessen in qm Grundstücksfläche, abgerundet auf volle qm), von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet wird oder abfließt. Dabei wird, unter Zugrundelegung eines „Versiegelungsfaktors“ berücksichtigt, dass je nach Art der vorhandenen Oberflächenbefestigung mehr oder weniger Niederschlagswasser der Kanalisation zufließt.
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Versiegelungsarten |
Faktor |
| • Dachflächen: | |
| Standarddach | 1,0 |
| Kiesschüttdach | 0,7 |
| Gründach (ohne Unterscheidung des Aufbaus) | 0,4 |
| • Versiegelte Flächen: | |
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Asphalt, Beton, fugenlose Beläge (Pflaster, Platten ohne Fugen, mit vergossenen Fugen) |
1,0 |
| Pflaster, Platten, Verbundsteine m. Fugen | 0,7 |
| Kies, Schotter, Rasengittersteine, Ökopflaster, Split | 0,4 |
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• Zisternen (ab 2m³) Abzug je m³ für Gartennutzung Brauchwassernutzung |
8 m² 15 m² |
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• Flächen, die über Mulden/Rigolen o. ä. entwässert werden, werden zusätzlich mit einen weiteren Faktor (x 0,4) gemindert |
0,4 |
• Bedeutet dies nachträgliche Änderungen der Jahresendabrechnung für das Abwasser 2010?
Durch die Abrechnung 2010 nach bisherigem Stand können die Abschläge 2011 auf der Basis des Wasserverbrauchs im Jahr 2010 angepasst werden.
Da 2010 allerdings noch nicht auf der gültigen Rechtslage abgerechnet werden kann, wird mit der Endabrechnung 2011 eine Korrektur der Abwassergebühr 2010 vorgenommen.
• Wie geht es weiter?
• Datengewinnung/ -erhebung
Befliegung des Stadtgebietes im März 2011, um die Daten für die versiegelten Flächen
pro Grundstück erheben zu können.
•
Informationsbroschüre:
Im Mai 2011 werden Broschüren mit umfassenden Informationen über die Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr an die Grundstückseigentümer verteilt.
Informationsbroschüre zum Download (475 KB, PDF)
•
Bürgerinformation:
Anfang Juni 2011 finden für Betroffene und Interessierte Bürgerversammlungen statt:
Dienstag, 07. Juni 2011:
Alte Mälzerei (Termin für Mosbach Kernstadtgebiet), Beginn 19:00 Uhr
Mittwoch, 08. Juni 2011:
Pattberghalle (Termin für Neckarelz / Diedesheim), Beginn 19:00 Uhr
Donnerstag, 09. Juni 2011:
Odenwaldhalle (Termin für Stadtteile), Beginn 19:00 Uhr
Auf die Termine wird in der örtlichen Presse nochmals rechtzeitig hingewiesen.
•
Flächenerhebungsbogen:
Die aus der Befliegung gewonnenen Daten werden von der Stadtverwaltung in einen
solchen Bogen eingetragen.
Dieser wird dann Mitte Juli 2011 an alle Grundstückeigentümer verschickt.
Nach der Überprüfung durch die Eigentümer und Rücksendung an die Verwaltung werden die
Bögen ausgewertet.
Beim Prüfen und evtentuellen Korrigieren der Bögen bietet die Stadt Mosbach den
Grundstückseigentümern Unterstützung im Rahmen von Bürgersprechstunden sowie einer
kostenlosen Telefon-Hotline an.
Die Erfassungsbögen müssen bis zum 15. August 2011 an die Stadtverwaltung
zurückgegeben werden (rückadressierter Umschlag liegt dem Anschreiben bei).
Sollte bis zum Ablauf der Rückmeldefrist keine Nachricht von den angeschriebenen
Personen eingegangen sein, muss die Verwaltung davon ausgehen, dass diese mit
den ermittelten Flächen einverstanden sind.
Diese Flächen werden dann der Berechnung der Gebühren zugundegelegt.
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Bürgersprechstunden und Telefon-Hotline:
- Mosbach-Kernstadt:
Rathaus (Unterer Rathaussaal), Hauptstraße 29
Mittwoch, 20 Juli von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Donnerstag, 21. Juli von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag, 22. Juli bis Mittwoch 27. Juli von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Neckarelz und Diedesheim:
Verwaltungsstelle Neckarelz (Trauzimmer), Martin-Luther-Straße 2
Donnerstag, 28. Juli von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag, 29. Juli von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Lohrbach, Sattelbach und Reichenbuch:
Verwaltungsstelle Lohrbach (Sitzungssaal), Kurfürstenstraße 26
Montag, 18. Juli von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
- Neckarzimmern:
Rathaus Neckarzimmern, Hauptstraße 4
Dienstag, 19. Juli von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Telefon-Hotline 0800 / 4447111 (gebührenfrei!)
vom 12. Juli bis 15. August jeweils Mo. - Do. von 8.00 - 17.30 Uhr und Fr. von 8.00 - 16.30 Uhr
betreut vom Ingenieurbüro Müller & Richter
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Neue Abwassersatzung:
Der Gemeinderat hat die neue Abwassersatzung am 13. Dezember 2011 beschlossen.
Sie tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft.
Nachfolgend zu ihrer Information die festgelegten Gebührensätze vorab:
| 2010 | 2011 | 2012 | |
| Schmutzwasser | 1,94 € / m³ | 1,93 € / m³ | 1,92 € / m³ |
| Niederschlagswasser | 0,35 € / m² | 0,35 € / m² | 0,35 € / m² |
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Jahresendabrechnung 2011:
Anfang 2012 ergeht wie gewohnt die Jahresendabrechnung 2011 durch die
Stadtwerke Mosbach GmbH. Gleichzeitig erhalten Sie eine korrigierte
Jahresendabrechnung für 2010.
Information zur neuen Abwassergebührenberechnung (PDF, 87 KB)