Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)


Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

Im "Förderschwerpunkt Wohnen" sollen mit der Modernisierung von Altwohngebäuden (d.h. Baujahr vor ca. 1950) und der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken die innerörtlichen Potentiale genutzt und damit eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Wird beispielsweise eine Scheune zu einem Wohngebäude umgenutzt, kann eine Förderung von bis zu 30 % der Nettobaukosten (max. 40.000 €) gewährt werden. Umfassende Modernisierungsmaßnahmen bei alten Wohngebäuden und die Schließung von Baulücken durch Neubauten, die gut ins Ortsbild der historischen Ortskerne passen, können ebenfalls mit bis zu 30 % der Nettobaukosten (max. 20.000 €) gefördert werden.

In Mosbach können Zuschüsse für private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Wohnen" derzeit nur in den ländlich geprägten Teilorten Lohrbach, Reichenbuch und Sattelbach beantragt werden, Anträge zu gewerblichen Projekten können von Betrieben aus dem gesamten Stadtgebiet gestellt werden.   

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum führt jährlich eine Ausschreibung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durch, die i.d.R. im Juli erscheint. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch entsprechende Beispielsprojekte und die erforderlichen Anträge zur Teilnahme am Programm. Die Anträge müssen bei der Stadtverwaltung Mosbach bis spätestens Mitte September des jeweiligen Jahres eingereicht werden, damit eine Förderung für die Durchführung der Maßnahmen im darauf folgenden Programmjahr beantragt werden kann.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die Stadt Mosbach wenden, um zu erfahren, ob im Einzelfall eine Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum grundsätzlich möglich ist, da verschiedene Kriterien eingehalten werden müssen. Ein Rechtsanspruch auf ELR-Förderung besteht nicht.


Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung:

  • private Maßnahmen:
    Frau Starke, Technisches Rathaus, Stadtplanung,
    Unterm Haubenstein 2, 74821 Mosbach, Tel. 06261/82-446, E-Mail
  • gewerbliche Maßnahmen:
    Herr Schumacher, Technisches Rathaus, Wirtschaftsförderung
    Unterm Haubenstein 2, 74821 Mosbach, Tel. 06261/82-470, E-Mail


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